Förderungen für Photovoltaikanlagen
Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen!
EEG-Förderung PV
Die bekannteste und zugleich wichtigste PV- Förderung - ist das EEG(Erneuerbare Energien Gesetz) Die geltenden Einspeisevergütungssätze für Photovoltaikanlagen hier.
(nach oben)
Wer wird gefördert? - KFW - Darlehen
Träger von Maßnahmen zur Errichtung, zur Erweiterung oder zum Erwerb von kleineren Photovoltaikanlagen bis zu einem Darlehensbedarf von 50.000 EUR, z. B.
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Investoren
- private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Freiberufler
- Landwirte
Wie läuft das?
Sie bekommen langfristige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren, die Sie bei der Hausbank oder einer anderen durchleitenden Bank zu beantragen.
Was wird durch diese Photovoltaik-Förderung finanziert?
Finanziert werden die Investitionen für folgende Vorhaben in Deutschland:
- Errichtung, Erweiterung oder Kauf einer PV-Anlage Kauf eines Anteils an einer Photovoltaik-Anlage im Rahmen einer Gemeinschaft brüderlichen Rechts - kurz GbR einschließlich der Kosten für:
- Messeinrichtungen Planung Montage und die notwendigen Netzanschlüsse
Kapitalbeteiligung an einer Solarfonds GmbH werden nicht mit finanziert, auch gebrauchte Solaranlagen werden nicht finanziert.
Finanzierungsumfang
(nach oben)
Die Kosten werden zu 100 % finanziert, allerdings max. 50.000 Euro je Vorhaben. Die Laufzeit kann maximal 20 Jahre betragen mit höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren, bei einer Laufzeit bis zu 10 Jahren bei mind. 1, max. 2 tilgungsfreien Anlaufjahren .
Verzinsung
Je nach dem wie hoch die Sicherheiten eingeschätzt werden und wie es um Ihre Bonität steht und auch je nach Festschreibung des Zinses, wird der Zinssatz variieren. Hierzu mehr unter www.kfw.de.
Aktuelle Zinskonditionen
Zusageprovision 0,25 % p. M. auf den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag, zwei Tage und einen Monat nach Zusage beginnend
Auszahlung
Auch Disagio genannt - 96 % in einer Summe
Abruffrist
1 Jahr
Tilgung
nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre Tilgung in vierteljährlichen Annuitäten
Sicherheiten
Wie bei fast jeder anderen Finanzierung, sollten Sie diese Fragen mit Ihrem Banker besprechen. Hier muss eine Einschätzung der Bank erfolgen
Kummulierbarkeit mit anderen Fördermitteln
(nach oben)
Im Grundsatz mit anderer Solarförderung (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) kombinierbar, soweit die Summe aus Krediten, Zuschüssen und sonstigen Zuwendungen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Zur Finanzierung einer Photovoltaik-Anlage kann kein weiteres KfW-Programm beantragt werden.
Verwendungsnachweis
Die KfW braucht keine, lediglich Ihre Bank benötigt die Rechnung.
Solarförderung-ERP-Umweltkredit
Wer wird gefördert?
- Private als auch gewerbliche Unternehmen (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, sonstiges Dienstleistungsgewerbe)
- Gewerbliche Unternehmen, die Ent- und Versorgungsaufgaben für die öffentliche Hand erfüllen
- Freiberufler, z. B. Ingenieure, Architekten - die Höhe des Jahresumsatzes spielt hier keine Rolle.
Wie wird gefördert?
(nach oben)
PV-Förderung mit langfristigen, zinsgünstigen Darlehen, die Sie über durchleitende Banken oder Sparkassen erhalten.
In welchem Umfang wird finanziert?
- 50 % der Investitionskosten für KMU gem. Definition der EU-Kommission bis zu 75 % der Investitionskosten Höchstbetrag
- 1 Mio EUR in den neuen Bundesländern und Berlin 500 T-EUR in den alten Bundesländern
Weitere Infos unter: http://www.kfw-foerderbank.de
Alle Angaben sind ohne Gewähr!
Endlich Klarheit in Sachen
Photovoltaik Förderung 
Wie ist nun der aktuelle Stand - viele Artikel stehen im Netz aber oft fehlen Detail und die nötige Klarheit. Wir wollen Ihnen hier die Details zur Neuregelung der Einspeisevergütung für Solarstrom näher bringen. Am 29.06.2012 stimmte der Bundesrat dem des Vermittlungsausschusses zur Photovoltaik Förderung zu. Demnach bleibt der vorher schon angekündigte Stichtag "1. April 2012" als Termin der Kürzung bestehen.
Photovoltaik Förderung 2012 Einspeisevergütungen Solarstrom
Photovoltaik Förderung 2012
Einspeisevergütungen Solarstrom Deutschland
Nachfolgend finden Sie einige Tabellen, die Ihnen die neue Situation der Photovoltaikförderung 2012, bzw. der Einspeisevergütung für Solarstrom im Jahr 2012 näher zu bringen.
Inbetriebnahme | Degression zum Vorjahr | Einspeisevergütung |
2008 | 5,00% | 46,75 Cent je kWh |
2009 | 8,00% | 43,01 Cent je kWh |
2010 | 9,00% | 39,14 Cent je kWh |
01.07.2010 | 13,00% Sonderkürzung | 34,05 Cent je kWh |
01.10.2010 | 3,00% Sonderkürzung | 33,03 Cent je kWh |
01.01.2011 | 13,00% | 28,74 Cent je kWh |
01.01.2012 | 15% | 24,43 Cent je KWh |
Inbetriebnahme | Degression zum Vorjahr | Einspeisevergütung |
2008 | 5,00% | 44,48 Cent je kWh |
2009 | 8,00% | 40,91 Cent je kWh |
2010 | 9,00% | 37,23 Cent je kWh |
01.07.2010 | 13,00% Sonderkürzung | 32,39 Cent je kWh |
01.10.2010 | 3,00% Sonderkürzung | 31,42 Cent je kWh |
01.01.2011 | 13,00% | 27,36 Cent je kWh |
01.01.2012 | 15% | 23,26 Cent je kWh |
Inbetriebnahme | Degression zum Vorjahr | Einspeisevergütung |
2008 | 5,00% | 43,99 Cent je kWh |
2009 | 8,00% | 39,58 Cent je kWh |
2010 | 11,00% | 35,23 Cent je kWh |
01.07.2010 - 31.09.2010 | 13,00% Sonderkürzung | 30,65 Cent je kWh |
01.10.2010 - 31.12.2010 | 3,00% Sonderkürzung | 29,73 Cent je kWh |
2011 | 25,87 Cent je kWh | |
2012 | 15% | 21,98 Cent je kWh |
Inbetriebnahme | Degression zum Vorjahr | Einspeisevergütung |
2009 | 8,00% | 33,00 Cent je kWh |
2010 | 11,00% | 29,37 Cent je kWh |
01.07.2010 - 31.09.2010 | 13,00% Sonderkürzung | 25,55 Cent je kWh |
01.10.2010 - 31.12.2010 | 3,00% Sonderkürzung | 24,79 Cent je kWh |
01.01.2011 | 13,00% | 21,57 Cent je kWh |
01.01.2012 | 15,00% | 18,33 Cent je kWh |
Einspeisevergütungen für Freiland- und Freiflächenanlagen. **
Inbetriebnahme | Degression zum Vorjahr | Einspeisevergütung |
2009 | 8,00% | 31,94 Cent je kWh |
01.01.2010 - 30.06.2010 | 11,00% | 28,43 Cent je kWh |
01.07.2010 - 30.09.2010 | 15,00% | 24,17 Cent je kWh |
01.01.2011 |
**Freilandanlagen auf Ackerflächen erhalten seit dem 01.07.2010 gar keine Förderung mehr.
Photovoltaik Förderung
Zum Jahreswechsel 2011/2012 sinkt die Photovoltaik Förderung. Solarstrom
Einspeisevergütung wird um 15 % gesenkt und erreicht damit das Niveau des Haushaltsstrompreises!
Die Photovoltaik Förderung für neue Solarstromanlagen wird zum Jahreswechsel 2011/2012 um 15 Prozent sinken. Das teilte der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) am 27.10.2011 auf Grund von Fakten der aktuellen Photovoltaik-Marktzahlen der Bundesnetzagentur mit.
Damit wird jede auf dem Hausdach erzeugte Kilowattstunde Solarstrom kleiner Solarstromanlagen mit je 24,43 Cent vergütet (im gesamten Jahr 2011 waren es 28,74 Cent/kWh), damit sind auf dem Niveau von Haushaltsstromtarifen.
Photovoltaik-Förderung soll bis zu 30 Prozent gekürzt werden!
Donnerstag, den 23. Februar 2012 um 12:22 Uhr
Pressekonferenz von Röttgen und Rösler am 23.02. um 12:30 Uhr angekündigt
Philipp Rösler (Bundeswirtschaftsminister FDP) und Norbert Röttgen (Bundesumweltminister CDU) beabsichtigen nach Medienberichten sowie Informationen aus Regierungs- und Branchenkreisen, die Solarstrom-Einspeisevergütung um 20 bis 30 Prozent zu kürzen. Die ursprünglich für Juli geplante Degression/Senkung der Einspeisevergütung soll nach den Plänen der Minister schon am 1. April vollzogen werden.
Zusätzlich soll die staatlich garantierte Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen auf maximal 90 Prozent begrenzt werden, Details wollen die Minister in einer gemeinsamen Pressekonferenz am 23.02.2012 vorstellen.
Photovoltaik-Förderung soll ab März zusammen gestrichen werden
Donnerstag, den 23. Februar 2012 um 16:22 Uhr
Berlin - Die Bundesregierung will die Photovoltaik Förderung früher und krasser kürzen als bisher geplant. Das wurde heute (Donnerstag 23.02.2012), wie angekündigt auf einer gemeinsamen Pressekonferenz von Herr Philipp Rösler (Wirtschaftminister FDP) und Norbert Röttgen (Umweltminister CDU) bekannt gemacht. Die Kürzungen könnten durchaus schon ab dem 9. März greifen, so heißt es im gemeinsamen Konzept von Umwelt- und Wirtschaftsministerium. Außerdem wurde von der schwarz-gelben Regierung eine grundsätzlichem Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) angedeutet. Norbert Röttgen kündigte an, dass künftig nur noch 90 % des Stroms voll zu garantierten Preisen abgenommen werden, bei Photovoltaik Kleinanlagen sogar nur 85 %. Der Rest des produzierten Solarstroms muss selbst verbraucht oder vermarktet werden. Neue Photovoltaikanlagen mit mehr als zehn Megawatt Leistung werden gar nicht mehr gefördert. Philipp Rösler sprach von einem Systemwechsel und lobte dies als ersten Schritt zu einer Marktintegration der Photovoltaik.
Photovoltaik Förderung auf Talfahrt
Samstag, den 25. Februar 2012 um 16:00 Uhr
Photovoltaikanlagen lohnen sich aber weiterhin!
Selbst wenn die Photovoltaik-Förderung tatsächlich gekappt wird - es beibt nach wie vor lohnenswert sich eine Solar- oder Photovoltaikanlage zu installieren.
Um die Energiewende realistisch werden zu lassen, müssen heute die Weichen gestellt werden! Der Umweltminister Norbert Röttgen spricht gerne von Effizienz als intelligentester alles Möglichkeit, den Ausstieg aus der Atomenergie schnell zu schaffen und den Ausbau der ErneuerbarenEnergien zügig anzugehen. Mit den Beschlüssen zur Photovoltaik Förderung und zu den Energiesparplänen der EU torpediert Röttgen Seite an Seite mit seinem Kabinettskollegen Philipp Rösler seine eigenst aufgestellten Vorgaben.
Photovoltaik Förderung
Wenn man von einer Kürzung der Einspeisevergütung um 20 % und mehr redet, hört sich zunächst krass an. Es sollte sich aber durch einen rasant nach unten bewegenden Photovoltaik-Anlagen-Preis stark relativieren. Die Renditen für die Photovoltaik-Betreiber werden zwar beschnitten, doch durch die günstigeren Preise für Photovoltaikanlagen, sollte es sich nach wie vor lohnen eine Photovoltaik-Anlage zu bauen! Der Photovoltaik-Zubau hat nun kein Ende gefunden! Durch den, von dieser Maßnahme ausgehenden zeitlichen Druck, werden schneller mehr Photovoltaikanlagen ans Netz gehen. Es gilt: Je früher, desto höher ist die Einspeisevergütung!