Endlich Klarheit in Sachen
Photovoltaik Förderung

Wie ist nun der aktuelle Stand - viele Artikel stehen im Netz aber oft fehlen Detail und die nötige Klarheit. Wir wollen Ihnen hier die Details zur Neuregelung der Einspeisevergütung für Solarstrom näher bringen. Am 29.06.2012 stimmte der Bundesrat dem des Vermittlungsausschusses zur Photovoltaik Förderung zu. Demnach bleibt der vorher schon angekündigte Stichtag "1. April 2012" als Termin der Kürzung bestehen.
Vorab:
Das Ende jeglicher Förderung ist in Sicht :-) - Festgehalten wurde, dass sobald 52.000 Megawatt Solarstromleistung in Deutschland installiert sind, jegliche Fördermaßnahmen ihr ende finden! Weiter bleibt es dabei dass, ab dem 1. Mai 2012 eine Absenkung der Solarstrom-Vergütung verstetigt wird (1 Prozent pro Monat.
Photovoltaikanlagen mit weniger als 10 kWp (Kilowatt peak)
Für Anlagen in Dachmontage unterhalb der Nennleistung von zehn kWp gibt es statt der bisherigen 24,43 Cent nur noch 19,5 Cent. Diese Anlagen fallen nunmehr nicht unter das Marktintegrationsmodell. Das heißt, der über diese Anlagen eingespeiste Solarstrom wird wie bisher zu 100 Prozent vergütet, was extrem wichtig und vorteilhaft für Finanzierungen ist. Der Solarstrom von Anlagen dieser Kategorie muss ab 1. Jan 2014 selbst verbraucht oder zum Börsenpreis verkauft werden. Die Förderung bleibt allerdings weiter bestehen.
Anders bei Anlagen größer 10 kWp, hier werden ab 1. Jan 2014 nur noch 90 Prozent gefördert. Alles was darüber hinaus geht muss dann ebenfalls selbst genutzt oder verkauft werden. Es empfiehlt sich, eine möglichst große Menge des selbsterzeugten Stroms selbst zu nutzen. Der Strom kostet derzeit etwa 23 Cent und jede Kilowattstunde die ins Netz geht bringt nur lediglich
Photovoltaikanlagen eine Größenordnung zwischen 10 und 40 kWp
Für Dachanlagen die sich zwischen zehn und vierzig kWp bewegen gilt künftig ein Vergütungssatz in Höhe 18,5 Cent.
Photovoltaik Förderung für Dachanlagen
| Solaranlagen- Leistung |
EEG-Einspeisevergütung (Cent pro Kilowattstunde) | ||||||||
| ab 1.4. | ab 1.5. monatliche Kürzung: |
||||||||
| 1.5. | 1.6. | 1.7. | 1.8. | 1.9. | 1.10. | ab 1.11. | |||
| bis 10 kWp | 19,50 | 19,31 | 19,11 | 18,92 | 18,73 | 18,54 | 18,36 |
|
|
| größer 10 kWp bis 40 kWp |
18,50 | 18,32 | 18,13 | 17,95 | 17,77 | 17,59 | 17,42 | ||
| größer 40 kWp bis 1000 kWp |
16,50 | 16,33 | 16,17 | 16,01 | 15,85 | 15,69 | 15,53 | ||
| größer 1000 kWp bis 10 MWp |
13,50 | 13,37 | 13,23 | 13,10 | 12,97 | 12,83 | 12,71 | ||
kWp = Kilowatt peak
Für Freiflächenanlagen gilt:
| Solaranlagen- Leistung |
Einspeisevergütung für Solarstrom in Cent pro Kilowattstunde | ||||||||
| ab 1.4. | ab 1.5. monatliche Kürzung: | ||||||||
| 1.5. | 1.6. | 1.7. | 1.8. | 1.9. | 1.10. | ab 1.11. | |||
| bis 10 MWp | 13,50 | 13,37 | 13,23 | 13,10 | 12,97 | 12,83 | 12,71 | je nach Zubau im Vorquartal |
|
Die Preise sind allerdings seit April gefallen und es gilt nach wie vor:
Wer auf Qualität achtet, vernünftig vergleicht und günstig einkauft, wird eine umso höhere Rendite erzielen. Es empfiehlt sich auf jeden Fall bis zu 4 Angebote einzuholen. Mit dem Solarrechner kann man sich einen Überblick verschaffen, was eine Anlage in dem speziellen Fall an Strom bringen wird. Zu berücksichtigen ist, dass die zum Inbetriebnahme Termin zugesicherte Einspeisevergütung für 20 Jahre fest zugesichert ist. Einmal am Netz, ändert sich an der versprochenen Vergütung nichts mehr! Außerdem bringt eine Photovoltaikanlage auch Steuerbegünstigungen. Ratsam ist das Gespräch mit dem Steuerberater.
Mit dem nachfolgenden Link kann man mit einer zeitlichen Investition von etwa 2 Minuten bis zu 4 Angebote für einen Preisvergleich von Anbietern aus der jeweiligen Region erhalten.
Auto:
Mario Simon





















