Einigung von Bund und Länder in Sachen Photovoltaik-Förderung
Am 27.06.2012 gab es nun endlich eine Einigung bezüglich der Photovoltaik Förderung, der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gab bekannt, dass nunmehr der Streit um die Photovoltaik Förderung beigelegt sei und man einen Kompromiss gefunden habe. Demnach bleibt der ursprüngliche Stichtag 1. April 2012, der vom Bundestag festgelegt wurde bestehen. Änderungen gibt es hingegen bei der Einteilung der Leistungs-Klassen. Für mittelgroße Dachanlagen mit 10 bis 40 Kilowatt Leistung erhält man künftig 18,5 Cent pro Kilowattstunde.
Eine Neuerung des Gesetzes sieht eine absolute Obergrenze von 52 Gigawatt Gesamtleistung vor, ab der soll es keine Förderung für neue PV-Anlagen mehr geben, da dann das Gesamtausbauziel erreicht sei. Bis zu diesem Moment bleibt der jährliche Ausbaukorridor von 2.500 bis 3.500 Megawatt ohne weitere Absenkungen erhalten. Vom Bundestag war vorgesehen, den Zubaukorridor noch schrittweise reduzieren.
Der Bundesrat-Kompromiss sieht bei Solarstromparks kleine Änderungen vor, so gilt für die Zusammenfassung mehrerer Freiflächenanlagen zu einer Gesamtanlage künftig ein Umkreis von zwei statt bisher vier Kilometern. Die Obergrenze von 10 Megawatt bleibt dagegen erhalten. Eine Protokollerklärung, die aber nicht offizeller Bestandteil des Vermittlungsvorschlags ist - sichert die Bundesregierung ein neues Marktanreizprogramm mit zinsverbilligten Krediten zu, diese sollen mit 50 Millionen Euro ab 1. Jan 2012 über die KfW-Bank bereitgestellt werden.
Dieser Kompromiss, muss nun allerdings wieder von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Die soll allerdings im Laufe dieser Woche geschehen. Bundesratspräsident Horst Seehofer hat für Freitag, 29. Juni 2012, eine Sondersitzung zum Thema einberufen. Bislang ist geplant, dass die Länderkammer ab 11 Uhr neben anderen Themen, auch über die Kürzung der Photovoltaik Förderung berät.
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Autoin:
Bianca Kunz





















